Uwe Voigt

Ihr Sachverständigenbüro für Zelte

 

Richtlinien 

Relevante Auszüge für den Betrieb von Zelten, zitiert aus aus der ÖNORM EN 13782:2015 06 01 von Austrian Standards International, Wien



C.3 Prüfbuch (Zeltbuch)
C.3.1 Allgemeines
Das einem Zelt zugehörige Prüfbuch (Zeltbuch) sollte die Konstruktionsunterlagen mit detaillierten
Informationen zu Betriebsbedingungen, zur Bauart, Anweisungen für Betrieb, Wartung, Reparaturen und
Änderungen sowie Prüfungen enthalten.
Das Prüfbuch sollte als Dokument an jedem Aufstellungsort zur Einsichtnahme vorliegen.
C.3.2 Inhalt
Das Prüfbuch sollte insbesondere folgende Unterlagen enthalten:
 Bau- und Betriebsbeschreibungen;
 Übersichtszeichnungen (deutliche Darstellung der gesamten Anlage, d. h. im Maßstab 1:100 oder 1:50);
 Detailzeichnungen (präzise Abbildungen der Bauteile und deren Anschlüsse/Verbindungen, d. h. im
Maßstab 1:10 oder 1:5; andere Maßstäbe sind möglich, wenn die Deutlichkeit nicht beeinträchtigt wird);
 statische Berechnung;
 Prüfberichte nach C.2.5 und gegebenenfalls Berichte über weitere Inspektionen;
 Anweisungen in der Sprache des Betreibers und des Bestimmungslandes (zumindest in deutscher,
englischer oder französischer Sprache) für Montage und Demontage; Wartung; Liste aller Teile, die in
regelmäßigen Abständen ausgetauscht werden müssen.

C.4 Wiederkehrende Hauptuntersuchung
Jede Zeltkonstruktion sollte vor Ablauf eines im Prüfbuch angegebenen Zeitraums wiederkehrend geprüft
werden.
Der Zeitraum zwischen zwei Hauptuntersuchungen sollte nach den lokalen Regelungen festgelegt werden,
jedoch 3 Jahre nicht überschreiten.
Die Prüfung sollte in der Regel am aufgebauten Zelt durchgeführt werden. In einzelnen Fällen besteht die
Möglichkeit, die Konstruktion im abgebauten Zustand zu prüfen.
Die folgenden Untersuchungen sollten schwerpunktmäßig durchgeführt werden:
 korrekter Aufbau;
 Kontrolle der Konstruktion, insbesondere von geänderten, reparierten oder ausgetauschten Teilen;
 Feststellung von Schäden, Rissen und Korrosion;
 Prüfung von Sicherheitseinrichtungen (sofern zutreffend);
 Einhaltung der Auflagen aus vorangegangenen Prüfungen.